Mediation eignet sich auch zur Konfliktvermeidung
Vertragsverhandlungen, die durch einen Mediator mediativ begleitet werden (Deal-Mediation), erhöhen wesentlich die Qualität eines komplexen Vertrags. Dabei steht im Vordergrund, dass die Interessen und Bedürfnisse der Vertragspartner herausgearbeitet werden, um diese dann angemessen im Vertrag berücksichtigen zu können. Diese interessensgerechten Vereinbarungen führen gewöhnlich zu einer schnellen, reibungslosen und vor allem konfliktfreien Vertragsabwicklung.
Grundsätzlich kann jede Vertragsverhandlung mediativ begleitet werden. Besonders lohnend ist es bei Verträgen, die weit in die Zukunft wirken.
Im gewerblichen Bereich sind zum Beispiel Verhandlungen über Betriebsnachfolgeregelungen, über langfristige Werk- und Lieferverträge, Vereinbarungen in der (drohenden) Insolvenz zwischen Geschäftsinhabern, Insolvenzverwaltern und Kreditgebern, Pacht- und Mietverträge oder Verträge zur Regelung von Maschinengemeinschaften in der Landwirtschaft geeignet, von einem Mediator begleitet zu werden.
Im privaten Bereich gehören dazu vor allem Erb- und Schenkungsverträge sowie Eheverträge, aber auch Vereinssatzungen und -geschäftsordnungen oder Wohnungsmietverträge.
Zögern Sie nicht, diese Verhandlungssituationen von einem Mediator begleiten zu lassen. Die Vereinbarungen werden dadurch für beide Seiten interessengerechter.